AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rohrwürmli
01. Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Rohrwürmli (nachfolgend Vermieterin) und ihren Kunden (nachfolgend Mieter) für die Miete von Inspektionskameras und zugehörigem Zubehör (nachfolgend Mietobjekt).
1.2. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Mietvertrag und Mietdauer
2.1. Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Bestellung durch die Vermieterin oder durch die Übergabe des Mietobjekts an den Mieter zustande.
2.2. Die vereinbarte Mietdauer ist verbindlich. Die Miete beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter oder an den Transportdienstleister und endet mit dem Tag der ordnungsgemässen Rückgabe des Mietobjekts an die Vermieterin.
2.3. Sowohl der Übergabe- als auch der Rückgabetag zählen als volle Miettage.
2.4. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses bedarf der frühzeitigen und ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin. Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Zustimmung schuldet der Mieter den jeweils gültigen Mietpreis für die überzogene Zeit.
3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
3.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Der gesamte Mietpreis ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei [Mietbeginn / Rechnungsstellung / Rückgabe] rein netto fällig.
3.3. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist die Vermieterin berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
4. Übergabe und Rückgabe des Mietobjekts
4.1. Die Vermieterin übergibt das Mietobjekt in einem betriebsbereiten und mängelfreien Zustand. Der Mieter hat allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innert 24 Stunden, schriftlich mitzuteilen.
4.2. Reinigungspflicht: Das Mietobjekt ist nach Ablauf der Mietdauer komplett gereinigt und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
4.3. Reinigungspauschale: Bei unterlassener oder ungenügender Reinigung des Mietobjekts durch den Mieter wird eine Reinigungspauschale von CHF 20.00 verrechnet.
4.4. Der Mieter ist für die Kosten und das Risiko des Versands zum Mieter und für die ordnungsgemässe Rücksendung an die Vermieterin verantwortlich.
5. Pflichten des Mieters, Haftung und Gefahrtragung
5.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausschliesslich für den vertraglich vorgesehenen Zweck und gemäss der beiliegenden Bedienungsanleitung zu verwenden. Die Bedienung darf nur durch sachkundige Personen erfolgen.
5.2. Gefahrtragung und Haftung des Mieters: Die Gefahr für den Untergang, die Beschädigung oder den Verlust des Mietobjekts geht mit der Übergabe auf den Mieter über. Der Mieter haftet vollumfänglich für alle Schäden am Mietobjekt, die während der Mietdauer entstehen, insbesondere bei unsachgemässer oder falscher Handhabung, übermässiger Abnutzung, Verlust, Diebstahl oder durch weitere Schäden durch falscher Handhabung.
5.3. Defekt und Reparaturkosten: Im Falle eines Defekts am Mietobjekt, der auf eine unsachgemässe oder nicht bestimmungsgemässe Verwendung durch den Mieter zurückzuführen ist, übernimmt der Mieter die vollständigen Kosten der Reparatur oder im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert.
6. Haftung der Vermieterin
6.1. Ausschluss der Haftung: Die Haftung der Vermieterin für alle Schäden, die dem Mieter oder Dritten entstehen, wird vollumfänglich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies umfasst insbesondere den Ausschluss der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
6.2. Vorbehaltene Haftung: Vom Ausschluss gemäss Ziffer 6.1 ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin verursacht wurden, sowie für Fälle, in denen das Gesetz zwingend eine Haftung vorschreibt (z.B. Art. 100 OR).
6.3. Haftungsausschluss für Folgeschäden: Die Vermieterin schliesst jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder fehlerhafte Ergebnisse der Kamera entstehen, ausdrücklich aus. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Mietobjekts entstehen.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf diese AGB und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
7.2. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist der Sitz der Vermieterin, mithin St. Gallen / Schweiz.
7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
